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(Tier-) Heilpraktiker Verbot in Österreich

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Heilpraktiker gelten als Experten für alternative Heilkunde. Sie diagnostizieren und behandeln Krankheiten, wobei vor allem Methoden der Naturheilkunde und der Komplementärmedizin zur Anwendung kommen. In einigen Ländern erfreuen sich Heilpraktiker für Menschen und Tiere großer Beliebtheit – in Österreich hingegen ist die Ausübung des Berufes des (Tier-) Heilpraktikers verboten. Warum das so ist und welche weiteren Optionen es für Patienten gibt, erfahrt ihr hier!

Heilpraktiker Qualifikationen

Viele Patienten haben das Gefühl beim Arzt abgefertigt und nicht ernst genommen zu werden. Heilpraktiker hingegen bieten oftmals viel Zeit und Empathie. Die Aufgabe eines Heilpraktikers ist es, den Patienten möglichst natürlich zu behandeln und ihm keinesfalls irgendeine Art von Schaden zuzufügen.

Der Begriff ,,Heilpraktiker“ ist in Deutschland eine geschützte Bezeichnung, die nur diejenigen tragen dürfen, welche tatsächlich die anspruchsvolle amtsärztliche Prüfung beim Gesundheitsamt bestanden haben. Diese setzt sich aus einem Test und einer mündlichen Prüfung zusammen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Anwärter der Heilkunde keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen. Um die Berufsbezeichnung des Tierheilpraktikers führen zu dürfen ist in Deutschland kein Befähigungsnachweis nötig.

Dem Heilpraktiker sind per Gesetz auch Behandlungsgrenzen gesetzt, welche er einhalten muss. Da Heilpraktiker auf Methoden der konventionellen Medizin verzichten, müssen sie in der Lage sein ihre Grenzen zu erkennen und den Patienten – wenn nötig – auch an einen Arzt überweisen.

Heilpraktikerverbot in Österreich

In Österreich ist die Ausübung der Komplementärmedizin ausschließlich Ärzten und Psychotherapeuten vorbehalten. Eine heilpraktische Ausbildung und die Ausübung des Berufs des Heilpraktikers sind in Österreich durch das Ärztegesetz beziehungsweise durch das Ausbildungsvorbehaltsgesetz nicht nur verboten, sondern auch strafbar. Auch das Vornehmen von kurativen Tätigkeiten an Tieren darf in Österreich nach § 12 Tierärztegesetz nur von ausgebildeten Tierärzten vorgenommen werden.

Die Diagnose und Behandlung von Menschen oder Tieren ist hier Human- und Veterinärmedizinern vorbehalten. Im Ausland erworbene Ausbildungen zum (Tier-) Heilpraktiker werden nicht anerkannt.

(Tier-) Heilpraktiker Verbot in Österreich - © Zolnierek/stock.adobe.com
© Zolnierek/stock.adobe.com

Ärzte mit homöopathischer Zusatzausbildungen

Patienten in Österreich müssen trotz des Heilpraktikerverbots nicht auf komplementärmedizinische Behandlungen verzichten. Damit eine hohe fachliche Kompetenz gewährleistet werden kann, werden von der ÖGHM (Österreichischen Gesellschaft für Homöopathische Medizin) und der ÄKH (Ärztegesellschaft für Klassische Homöopathie) homöopathische Zusatzausbildungen für Ärzte angeboten. Für Tierärzte bieten die ÖGVH (österreichische Gesellschaft für veterinärmedizinische Homöopathie) bzw. die EAVH (europäische Akademie für Veterinär Homöopathie) entsprechende Aus- und Weiterbildungen an. In anderen Tätigkeitsfeldern der integrativen Medizin, werden von den jeweiligen Gesellschaften Zusatzausbildungen angeboten.

Tierische Patienten können von ihren Haltern einem homöopathisch ausgebildeten Tierarzt vorgestellt werden. Das qualitativ hochwertige Ausbildungs- und Prüfungsprogramm zum Fachtierarzt wird von der österreichischen Tierärztekammer überwacht und dauert fünf Jahre für den Fachtierarzt bzw. drei Jahre für das EAVH-Diplom. Diese Zusatzausbildung richtet sich an Tierärzte sowie Veterinärmedizinstudenten im letzten Studienabschnitt, wobei der Abschluss der Fachtierarztausbildung nur für bereits praktizierende Tierärzte möglich ist.

Aufgrund einer neuen EU-Bio-Verordnung hat die Zusatzausbildung Homöopathie gerade im veterinärmedizinischen Bereich an Notwendigkeit dazugewonnen. Laut dieser Gesetzgebung sind in der biologischen Nutztierhaltung nämlich, je nach Möglichkeit, primär homöopathische oder phytotherapeutische (= Therapie mit pflanzlichen Arzneimitteln) Behandlungen anzuwenden.

Naturheiltherapeuten und Energetiker für Mensch und Tier

Da in Österreich die Diagnose und Behandlung von Krankheiten, Ärzten vorbehalten ist, darf auch jede Behandlung, welche medizinische Kenntnisse erfordert nur von einem Arzt ausgeführt werden. So wie es in den Tätigkeitsfeldern der Homöopathie und Akupunktur der Fall ist. Naturheilpraktiker können in Österreich nur ein Gewerbe als Energetiker bei der Wirtschaftskammer anmelden, sowie eine Gütesiegel-Auszeichnung durch den VGNÖ (Verband der Ganzheitlichen Naturheiltherapeuten Österreichs) erhalten. Dieses ist ein freies Gewerbe, ohne spezifische Ausbildungsauflagen, weswegen das Angebot reinen Wellnesscharakter haben darf und nicht mit der medizinischen Betreuung eines Arztes gleichzustellen ist.

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