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Was ist Homöopathie?

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Die Homöopathie ist der Ganzheitsmedizin zuzuordnen. Das heißt, sie betrachtet nicht nur körperliche Symptome, sondern auch seelische Befindlichkeiten oder geänderte Verhaltensweisen. Dabei folgt die Homöopathie strengen Prinzipien.

Die drei wichtigsten Prinzipien der Homöopathie sind:

  1. Das Ähnlichkeitsprinzip – Ähnliches wird mit Ähnlichem geheilt
  2. Die Arzneimittelprüfung – mit ihr werden die Symptome der Arznei ermittelt
  3. Die Potenzierung, also die Verdünnung und Verschüttelung der Arzneimittel

In der klassischen Homöopathie steht der Mensch, das Tier, das Individuum im Mittelpunkt. Daher ist Homöopathie eine Medizin der Person und des Tieres. Meist wird die homöopathische Medizin bei akuten und chronischen Krankheiten als alleinige Therapiemethode angewendet. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sie komplementär – also neben anderen Therapiemethoden – anzuwenden.

Definition der homöopathischen Medizin

Der Begriff „Homöopathie“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „ähnliches Leiden“ (Homolos = ähnlich, pathos = das Leiden).

Die Homöopathie ist eine medizinische Heilmethode. Sie wird sowohl bei Menschen jeden Alters als auch bei Tieren erfolgreich praktiziert. Sie kann sowohl bei akuten Beschwerden als auch bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden.

Die Homöopathie wird im Rahmen der Komplementärmedizin – ergänzend zu anderen medizinischen Verfahren (zum Beispiel der konventionellen Medizin) – angewendet. Dies ist vor allem bei chronischen Erkrankungen der Fall. Sie kann aber auch anstelle anderer Therapieformen verordnet werden. Dies ist allerdings vom individuellen Krankheitsbild abhängig, welches ganzheitlich erfasst wird.

Die Homöopathie ist eine ganzheitsmedizinische Methode. Sie bezieht neben körperlichen Symptomen auch die seelischen Befindlichkeiten in ihre Betrachtungen mit ein. Die Interaktion mit der Umwelt – das Verhalten – wird ebenfalls berücksichtigt. Dazu setzt sie spezielle therapeutische Verfahren ein. Die Homöopathie folgt hier strengen Prinzipien: dem Ähnlichkeitsprinzip, der Arzneimittelprüfung und der Potenzierung.

Die Homöopathie ist eine Regulationstherapie. Das bedeutet, sie nutzt die körpereigene Fähigkeit zur Regulation und Regeneration, indem sie die Abwehrkräfte stimuliert. Dazu verwendet sie homöopathische Einzelmittel. Ziel der Homöopathie ist es, die Selbstheilungskräfte zu mobilisieren und so Heilung – oder bei chronischen Erkrankungen zumindest eine bedeutende Reduktion der Beschwerden – herbeizuführen.

Die Homöopathie ist eine ärztliche Methode. Das heißt, sie darf in Österreich nur von Ärzten beziehungsweise Tierärzten angewendet werden. Sie alle haben ein naturwissenschaftliches Studium der Humanmedizin oder der Veterinärmedizin abgeschlossen und eine mehrjährige Zusatzausbildung in Homöopathie absolviert.

Homöopathie - © Sonja Birkelbach/stock.adobe.com
© Sonja Birkelbach/stock.adobe.com

Prinzipien der homöopathischen Medizin

Das Ähnlichkeitsprinzip

Das Ähnlichkeitsprinzip besagt, dass ein homöopathisches Arzneimittel jene Symptome heilt, die es bei gesunden Menschen auslöst. Ein Beispiel: Schneidet man eine Küchenzwiebel, verursacht das tränende Augen. Die Nase läuft. Die Tränen sind milde und nicht wundmachend, das Nasensekret hingegen wird als scharf und wundmachend empfunden. Das sind Symptome, die auch bei einer Erkältung oder allergischen Reaktion auftreten können. Die homöopathische Zubereitung der Küchenzwiebel – das Arzneimittel Allium cepa – kann nun genau diese Symptome lindern. Ähnliches wird also mit Ähnlichem geheilt. Oder wie es Hahnemann auch ausdrückte: „Similia similibus curentur“. Welche Symptome ein homöopathisches Arzneimittel zu heilen vermag, wird in Arzneimittelprüfungen ermittelt.

Die Arzneimittelprüfung

Bei einer Arzneimittelprüfung nehmen gesunde Testpersonen ein homöopathisches Arzneimittel ein. Arzneimittelprüfungen werden nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt. So weiß zum Beispiel nur der Studienleiter, welches Arzneimittel getestet wird. Es handelt sich also um einen „Blindtest“. Die Testpersonen protokollieren nun alle Symptome, die das Homöopathikum bei ihnen hervorruft. Dabei wird zwischen drei Symptomgruppen unterschieden:

  • Körperliche Allgemeinsymptome wie z.B. Müdigkeit oder Durst
  • Geist- und Gemütssymptome wie z.B. Angst, Traurigkeit oder Erregung
  • Lokalsymptome wie z.B. Herzklopfen oder Atemnot

Nach Studienende wertet der Studienleiter die Testprotokolle aus. Symptome, die häufig auftreten, werden dem Arzneimittel zugeschrieben und in das Arzneimittelbild aufgenommen. Das so ermittelte Arzneimittelbild – also die Gesamtheit der darin aufgenommenen Symptome – muss dem individuellen Krankheitsbild weitgehend entsprechen, um positive Resultate zu erzielen.

Die Potenzierung

Homöopathische Arzneimittel werden schrittweise verdünnt und verschüttelt, also potenziert. D-Potenzen entstehen, wenn ein Teil der Urtinktur mit neun Teilen des Lösungsmittels verdünnt und verschüttelt wird, also im Verhältnis 1:10. C-Potenzen werden im Verhältnis 1:100 verdünnt und verschüttelt. Man erhält so die Potenz D1 bzw. C1. Nimmt man nun einen Teil der Potenz D1 bzw. C1 und verdünnt und verschüttelt diese wieder im Verhältnis 1:10 bzw. 1:100, erhält man eine D2 bzw. C2. Dieser Schritt wird solange wiederholt, bis die gewünschte Potenz erreicht ist.

Arzneimittel 1×1

Homöopathische Arzneimittel werden hauptsächlich aus pflanzlichen, tierischen, organischen oder anorganischen Ausgangsstoffen hergestellt. Homöopathische Einzelarzneien gibt es in unterschiedlichen Darreichungsformen: Tropfen, Tabletten, Globuli, Salben und Ampullen. Homöopathische Komplexmittel beinhalten eine Kombination mehrerer, bewährter Einzelmittel. Hier gibt es neben Tropfen, Tabletten und Ampullen auch Nasensprays, Salben oder Gels, selten auch Zäpfchen oder Globuli. Aufgrund der speziellen Herstellungsart und ihrer Ausgangsstoffe dürfen Homöopathika nicht mit Phytotherapeutika, Bachblüten oder Nahrungsergänzungsmitteln verwechselt werden. Die Herstellung von Arzneimitteln unterliegt dem Österreichischen Arzneimittelgesetz. Das bedeutet, dass sie ebenso wie herkömmliche Arzneimittel unter strengsten, behördlichen Auflagen produziert werden. Dazu zählen u.a. die für alle Produktionsanlagen gleichermaßen vorgeschriebenen Hygienebedingungen.

Arzneimittel Herstellung

Die Herstellung homöopathischer Arzneimittel ist im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) streng geregelt. Lösliche Ausgangsstoffe werden zunächst zu einer Urtinktur verarbeitet. Feste Ausgangsstoffe werden verrieben und so in Pulverform gebracht. Die Urtinktur wird nun mit einem Lösungsmittel – meist einem Alkohol-Wasser-Gemisch – verschüttelt. Dies geschieht in mehreren Schritten. Solange, bis die gewünschte Potenz erreicht ist. Ein besonderes Qualitätsmerkmal ist die Handverschüttelung. Das heißt, dass die Produktionsschritte von der Urtinktur bis zur gewünschten Potenz händisch erfolgen.

Feste Ausgangsstoffe werden analog dazu schrittweise mit Milchzucker verrieben, bis die gewünschte Potenz erreicht ist. Die Herstellung von Globuli erfordert einen weiteren Schritt: Hier werden kleine Saccharosekügelchen mit Tropfen der gewünschten Potenz imprägniert.

Komplexmittel

Homöopathische Komplexmittel beinhalten eine Kombination von bewährten Einzelarzneien. Zusammengestellt wurden sie von erfahrenen homöopathischen Ärzten.

Anders, als in der Klassischen Homöopathie – sie arbeitet ausschließlich mit Einzelmittel – werden Komplexmittel nach Indikation (z.B. Heuschnupfen, Husten, Kopfschmerzen) verordnet. Homöopathische Komplexmittel eignen sich vor allem für die Selbstmedikation und für kleinere Beschwerden. Da das Erkennen des richtigen Einzelmittels für Laien schwierig ist, sind Komplexmittel in der Selbstmedikation beliebt. Doch auch hier gilt: Verschwinden die Beschwerden nicht binnen weniger Tage, ist ein Arzt bzw. Tierarzt aufzusuchen.

Homöopathische Humanmedizin im Überblick

Ärzte stoßen bei der Behandlung ihrer Patienten allein mit den Methoden der herkömmlichen Medizin häufig an ihre Grenzen. Dies gilt insbesondere für chronische Erkrankungen. Daher erlernen sie andere Therapiemethoden wie zum Beispiel die homöopathische Medizin. Sie wollen ihren Patienten ein größeres Therapiespektrum anbieten können. Die klassische Homöopathie ist die ausführlichste und auch wirksamste Methode. Ernste körperliche, psychische und psychosomatische Erkrankungen können mit ihr gut behandelt, oft sogar ganz geheilt werden. Bei der Behandlung chronischer Krankheiten dauert nicht nur die Anamnese länger, auch die Therapie selbst kann mehrere Monate dauern.

Häufig ist auch die Kombination der klassischen Homöopathie mit anderen medizinischen Methoden. So wird die homöopathische Medizin zum Beispiel als Begleitbehandlung in der Onkologie angewendet. Hier zeigt sie gute Erfolge bei der Reduktion der Nebenwirkungen bei Behandlungen mit konventioneller Medizin. Auch die psychischen Beschwerden, die eine schwere Erkrankung mit sich bringt, können gelindert werden. Die homöopathische Medizin wird aber auch als alleinige Therapiemethode angewendet. Die verordneten Arzneimittel haben sich bei akuten Krankheitszuständen – wie zum Beispiel einer Erkältung – bereits vielfach bewährt. Angewendet wird die Homöopathie auch häufig in der Geburtshilfe oder anderen akuten Erkrankungen in der Kassenpraxis. Sie ist auch im Rahmen der Selbstmedikation einsetzbar.

Homöopathische Veterinärmedizin im Überblick

Die veterinärmedizinische Homöopathie darf in Österreich ausschließlich von Tierärzten ausgeübt werden. Sie arbeitet mit denselben homöopathischen Einzelarzneien, die auch in der homöopathischen Humanmedizin verwendet werden – selbe Qualität, selbe Herstellungsweise und die Anwendung erfolgt nach denselben Behandlungsprinzipien der klassischen Homöopathie. Der Einsatz von homöopathischen Arzneimitteln ist in Österreich im Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) geregelt.

Ein besonderes Einsatzgebiet ist die biologische Nutztierhaltung, wobei in Ö und D die EU-Bio-Verordnung 2018/848 zu berücksichtigen ist. Diese legt die tierärztliche Behandlung von Tieren in ökologischer/biologischer Tierhaltung fest und besagt unter anderem, dass hier phytotherapeutische (pflanzliche) und homöopathische Präparate gegenüber synthetischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika bevorzugt verwendet werden sollen. Der Einsatz homöopathischer Arzneien wird folglich explizit empfohlen. Die Anamnese erfolgt mit dem Tierbesitzer des zu behandelnden Tieres, ähnlich wie mit den Eltern bei der Behandlung von Kindern. Da Tiere eine andere Sprache sprechen, ist vor allem die Beobachtungsgabe der Tierbesitzer gefragt. Sie kennen die Eigenarten und Verhaltensweisen ihres Tieres am besten und können dem Tierarzt auffällige Verhaltensänderungen mitteilen. Der Tierarzt ist auf sie als Informationsquelle in ganz besonderem Maße angewiesen. Eine ausführliche klinische Untersuchung ist Grundlage jeder homöopathischen Behandlung. Hierbei wird die Aufmerksamkeit auf das gesamte Tier samt seinem Verhalten fokussiert, um zur Arznei führende Symptome erheben zu können. Das bedarf geschärfter Sinne, da oftmals während der Untersuchung und Beobachtung das Tier selbst noch wertvolle Informationen zur Auffindung des Similes – der individuell ausgewählten, passenden Arznei – liefert. Zur Diagnosestellung können noch weiterführende diagnostische Maßnahmen wie Blutuntersuchung, Röntgen, Ultraschall etc. nötig sein – eine klare Diagnose muss vorliegen, um entsprechend eine Prognose stellen zu können. Erst damit kann eine Entscheidung bezüglich der Therapieoptionen für dieses Tier getroffen werden.

Rechtslage zur Ausübung und Anwendung homöopathischer Medizin

Europäische Rechtslage

Die Ausübung des Ärzteberufs ist in Europa unterschiedlich geregelt. Auch innerhalb der Europäischen Union ist sie Landessache. Mehr oder weniger einheitlich geregelt ist die Zulassung bzw. Registrierung homöopathischer Arzneimittel. Einzelmittel können in einem vereinfachten Verfahren, ohne Angabe einer Indikation, bei der jeweiligen Behörde registriert werden. Homöopathische Komplexmittel werden meist mit Indikation zugelassen. Sie müssen aber einen Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit erbringen. Sehr unterschiedlich ist die Kostenübernahme einer homöopathischen Therapie durch die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme geregelt.

Österreichische Rechtslage

ist die ärztliche Tätigkeit im Ärztegesetz geregelt. So dürfen Patienten in Österreich ausschließlich von approbierten Ärztinnen und Ärzten behandelt werden. Den Beruf des Heilpraktikers gibt es nicht. Das gilt auch für die Behandlung von Tieren.

Homöopathika sind per Arzneimittelgesetz als Arzneimittel definiert. Sie müssen bei der Arzneimittelbehörde zugelassen bzw. registriert werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Auf homöopathischen Einzelmitteln, die nur registriert sind, dürfen keine Indikationen angegeben werden. Die Bezahlung einer homöopathischen Behandlung wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur in Ausnahmefällen übernommen. Dies ist dann der Fall, wenn zwingende therapeutische Gründe vorliegen. Die Kosten werden in Einzelfällen übernommen, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Therapie kann nicht mit Arzneimitteln durchgeführt werden, die im Erstattungskodex angeführt sind.
  • Herkömmliche Arzneimittel haben keinen Erfolg gebracht oder sind mit unzumutbaren Nebenwirkungen verbunden.

Letzteres kann beispielsweise bei Unverträglichkeiten bzw. Allergien gegen erstattungsfähige Wirkstoffe greifen. Es gibt jedoch private Zusatzversicherungen, die auch eine homöopathische Behandlung bezahlen.

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