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Rechtliche Unterschiede bei der Ausübung von Humanhomöopathie in Österreich, Deutschland und der Schweiz

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Die Homöopathie gilt heutzutage in vielen Ländern als anerkannte, medizinische Heilmethode. Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich in Österreich, Deutschland und der Schweiz, was Berufsstand, Ausbildung und die berufliche Ausübung betrifft, allerdings gravierend.

Ausübung von Humanhomöopathie in Österreich

In Österreich darf die Humanhomöopathie als Therapieform nur von speziell ausgebildeten Ärzten, Apothekern und Hebammen angeboten werden. Diese mehrjährige Spezialausbildung (ÖAK-Diplom Komplementäre Medizin „Homöopathie“) dauert in Österreich mindestens 3 Jahre, richtet sich an Ärzte, Apotheker, Hebammen und Medizinstudenten im letzten Studienabschnitt und schließt mit einer Prüfung ab.

Der Beruf „Heilpraktiker“ bzw. dessen Ausübung ist in Österreich durch das Ärztegesetz bzw. das Ausbildungsvorbehaltsgesetz nicht nur verboten, sondern auch strafbar. Auch wird die Heilpraktikerausbildung – z.B. in einer privaten Heilpraktikerschule wie es sie in Deutschland gibt – in Österreich nicht anerkannt. Jedoch existiert ein freies Gewerbe für „Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit“. Bioresonanz, kinesiologische Methoden oder Magnetfeldanwendungen dürfen von diesen Hilfestellern angewendet werden. Eine diagnostische oder therapeutische Tätigkeit (im Zusammenhang mit Krankheiten) ist all diesen Gewerben aber explizit verboten.

Oftmals wird auch die Bezeichnung als „Spiritueller Heiler“ verwendet, um gesetzliche Regelungen zu umgehen. Eine Bezeichnung, die laut dem Obersten Gerichtshof eine Person beschreibt, die Patienten mit Gebeten, Handauflegen und rituellen Bewegungen behandelt, was eine Verletzung des Gesetzes mit sich bringt. Personen, die tatsächlich die Tätigkeiten eines Heilpraktikers ausüben und nicht Arzt sind bzw. diese Tätigkeiten nicht im Rahmen einer staatlich anerkannten religiösen Praxis ausüben, machen sich in Österreich strafbar.

Rechtliche Unterschiede: Ausübung Humanhomöopathie Österreich, Deutschland & Schweiz - © Utha51/stock.adobe.com
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Ausübung von Humanhomöopathie in Deutschland

2003 wurde Homöopathie als Zusatz-Weiterbildung auf dem Deutschen Ärztetag neu integriert. Voraussetzung zum Erwerb dieser Weiterbildung ist die Anerkennung als Facharzt. Diese Weiterbildung gliedert sich in 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten, oder 100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision, und 160 Stunden Kurs-Weiterbildung.

Die Ausbildung von Heilpraktikern ist dennoch bis heute gesetzlich nicht geregelt. Heilpraktikerschulen arbeiten weiterhin ohne staatliche Vorgaben und mit äußert unterschiedlichen Schwerpunkten und Stundenplänen. Einzig die Überprüfung des Gesundheitsamts und Grundkenntnisse über Bau und Funktion des menschlichen Körpers und medizinischer Gesetzeskunde gelten als Voraussetzung, um als Heilpraktiker tätig sein zu dürfen.

Einige Tätigkeiten sind Heilpraktikern in Deutschland per Gesetz allerdings verboten. Darunter fallen unter anderem die Behandlung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten, sexuell übertragbaren Krankheiten, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Geburtshilfe sowie die Verschreibung von Medikamenten oder Betäubungsmitteln. Operationen (z.B. das Behandeln von Knochenbrüchen), Blutabnahme oder gar die Leitung einer Klinik sind Heilpraktikern erlaubt, was bereits ihren großen Handlungsspielraum erkennen lässt.

Am Ärztetag, den 11. Mai 2018, in Erfurt, sprach sich die deutsche Ärzteschaft nun explizit für die ärztliche Zusatzbezeichnung Homöopathie aus. Anlass dazu war die Verabschiedung der überarbeiteten WBO (Muster-Weiterbildungsordnung) für Ärzte, welche Weiterbildungen in unterschiedlichen Facharzt- und Schwerpunktbereichen regelt. Auch die durch qualitativ hochwertige Studien belegte Wirksamkeit der Homöopathie leisteten einen entscheidenden Beitrag dazu.

Ausübung von Humanhomöopathie in der Schweiz

In der Schweiz spielt die Homöopathie erst seit relativ kurzer Zeit eine Rolle. Von 1999 bis 2005 wurde der Bereich zusammen mit weiteren alternativen Heilmethoden in den Leistungskatalog der Grundversicherung der Krankenkassen aufgenommen. Die Behandlung muss allerdings von einem Arzt verschrieben werden. 2009 wurde das Gebiet „Komplementärmedizin“ in der Bundesverfassung verankert.

Ärzte haben die Möglichkeit, einen von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte anerkannten Fähigkeitsnachweis Homöopathie – eine höhere Fachprüfung für Naturheilpraktiker- zu erwerben. Ein in der gesamten Schweiz anerkannter und geschützter Titel, der neben der Fachrichtung Homöopathie u.a. auch traditionelle chinesische Medizin und Ayurveda beinhaltet. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und setzt sich aus Seminaren und Supervision zusammen.

Seit Mai 2017 sind ärztliche Homöopathie und andere Therapiemethoden allen anderen medizinischen Verfahren in der Krankenversicherung und in der universitären Lehre gleichgestellt. Grund dafür war die Bestätigung, dass die Homöopathie die Kriterien der wissenschaftlich belegten Wirksam-, Zweckmäßig- und Wirtschaftlichkeit erfüllt, weshalb sie nun offiziell als legitime Heilmethode angesehen wird. Die Schweizer Regierung kündigte auch für die Zukunft eine positive Verschiebung hin zu komplementärmedizinischen Heilmethoden an.

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