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Rechtliche Unterschiede bei der Ausübung von Veterinärhomöopathie in Österreich, Deutschland und der Schweiz

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Wie in der Humanhomöopathie unterscheiden sich auch die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Ausbildung, der Ausübung und dem Berufsstand der Veterinärhomöopathie gravierend zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Ausübung von Veterinärhomöopathie in Österreich

In Österreich sollte die klassische Homöopathie für Tiere als Therapieform nur von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten werden, ist aber nicht nur diesen vorbehalten. Um sein Tier in der Behandlung durch entsprechend ausgebildete Tierärzte zu wissen, kann auf der Webseite der ÖGVH die Tierarztsuche zu Hilfe genommen werden. Diese mehrjährige Spezialausbildung (Fachtierarzt für Homöopathie, EAVH Diplom) dauert in Österreich fünf Jahre für den Fachtierarzt bzw. drei Jahre für das EAVH-Diplom und richtet sich an Tierärzte sowie Veterinärmedizinstudenten im letzten Studienabschnitt.

Der Beruf „Tierheilpraktiker“ bzw. dessen Ausübung ist in Österreich durch das Tierärztegesetz bzw. das Ausbildungsvorbehaltsgesetz nicht nur verboten, sondern auch strafbar. Auch wird die Tierheilpraktikerausbildung – z.B. in einer privaten Tierheilpraktikerschule wie es sie in Deutschland gibt – in Österreich nicht anerkannt. Jedoch existiert ein freies Gewerbe für „Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit“. Bioresonanz, kinesiologische Methoden oder Magnetfeldanwendungen dürfen dann bei gesunden Tieren angewendet werden. Eine diagnostische oder therapeutische Tätigkeit (im Zusammenhang mit Krankheiten) ist all diesen Gewerben aber explizit verboten. Personen, die tatsächlich die Tätigkeiten eines Tierheilpraktikers ausüben, kranke Tiere behandeln und keine Tierärzte sind, machen sich in Österreich strafbar.

Für die Behandlung von Nutztieren gilt zudem, dass homöopathische Arzneimittel vom Tierarzt in die Unterlagen (Stallunterlagen/Dokumentation) bei Nutztieren eingetragen werden müssen.

Rechtliche Unterschiede: Ausübung Veterinärhomöopathie Österreich, Deutschland & Schweiz - © Barna Tanko/stock.adobe.com
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Rechtliche Grundlagen zur homöopathischen Behandlung von Tieren in Deutschland

Leider gibt es grundsätzlich keine Vorschriften, wer ein Tier in Deutschland homöopathisch behandeln darf. Darüber gibt es schon lange Diskussionen – bisher jedoch ohne Ergebnis. Jeder Tierarzt darf homöopathisch behandeln. Für die Behandlung von Nutztieren gilt, dass homöopathische Arzneimittel in die Unterlagen (Stallunterlagen/Dokumentation) bei Nutztieren eingetragen werden müssen, somit ist die homöopathische Behandlung von Nutztieren Tierärzten vorbehalten. Tierheilpraktiker dürfen zwar prinzipiell homöopathisch behandeln, dürfen aber homöopathische Arzneimittel nicht verkaufen. Das dürfen nur Tierärzte – denn auch nur diese haben eine Hausapotheke.

Tierärzte können in Deutschland eine Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ erlangen. Diese wird von den Landestierärztekammern vergeben. Die Kammern in Deutschland sind wie die politische Struktur föderal: So gibt es zwar eine Bundestierärztekammer (BTK), aber eben auch die Landestierärztekammern (LTKs), die die tatsächliche Arbeit vor Ort machen. Die Erlangung der Zusatzbezeichnung unterliegt den LTKs – somit unterscheiden sich die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland. Generell werden 120 Fortbildungsstunden in anerkannten Fortbildungen gefordert. Bestimmte, humanmedizinische Kurse können zudem zu einem Teil angerechnet werden. Dazu muss der Prüfling Fälle (Lang- und Kurzzeit) vorlegen und eine Prüfung ablegen. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission muss immer mindestens einen Kollegen mit Zusatzbezeichnung Homöopathie einschließen.  Für jede Zusatzbezeichnung muss man jährlich mind. 20 Fortbildungsstunden in diesem Fach extra nachweisen.

Bisher hat nur ein kleiner Teil der homöopathisch tätigen Tierärzte eine Zusatzbezeichnung. Nur, wenn man diese hat, darf man auf sein Schild „Homöopathie“ schreiben. Allerdings gibt es eine gesetzliche Lücke, aufgrund derer man auch ohne Zusatzbezeichnung „Tätigkeitsschwerpunkt Homöopathie oder Schwerpunkt Klassische Homöopathie“ schreiben kann. Dabei muss man aber auch nachweisen, dass klassische Homöopathie tatsächlich ein Tätigkeitsschwerpunkt ist.

Ausübung von Veterinärhomöopathie in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine explizite Regulierung zur Ausübung der Veterinärhomöopathie. Zudem steht die Ausübung der Berufe im Gesundheitswesen unter der Hoheit von 24 verschiedenen Kantonen, die – was die Komplementärmedizin betrifft – von ganz liberal (Null Regelung) bis Vorhandensein eines Veterinärgesetzes (mit entsprechender Verordnung) den Fokus ganz unterschiedlich setzen. Aber auch bei vorhandener, gesetzlicher Regelung gibt es in keinem Kanton ein Verbot für die Ausübung. Geregelt werden z.B. die Abgabeberechtigung von Arzneien oder Voraussetzungen für invasive Eingriffe, wozu das Setzen von Akupunkturnadeln zählen kann.

Der Beruf „Tierheilpraktiker“ hat durch den Verfassungsartikel „Komplementärmedizin“ (Volksabstimmung Mai 2009) eine gewisse Aufwertung erfahren. Im Humanbereich sind eidgenössisch anerkannte Berufe geschaffen worden. In der Tiermedizin steht v.a. aus Kostengründen ein solcher Schritt noch aus. Eine Berufsanerkennung könnte dazu führen, dass die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufe besser geregelt würde – wie das im Humanbereich mit den verschiedensten Gesundheitsberufen eingeführt ist. Noch gibt es aktuell Novellierungen von kantonalen Gesundheitsgesetzen, in denen im Humanbereich eine ganze Zahl von bewilligungspflichtigen Berufen aufgelistet wird. Im Tierbereich wird aber einzig der Tierarzt genannt – der Passus „und andere Berufe im Tiergesundheitsbereich“ fehlt. Eine Ausarbeitung eines entsprechenden Textes ist vielen Kantonstierärzten zu mühsam. Die Folge ist, dass es keine Bewilligungspflicht mit definierten Anforderungen gibt und jedermann einen Tierheilberuf ausüben kann, solange er das Tierschutz-, Tierseuchen- oder Heilmittelgesetz nicht verletzt.

Die Weiterbildung der Tierärzte ist durch die Berufsorganisation geregelt, und es gibt einen entsprechenden Fähigkeitsausweis der Gesellschaft Schweizer Tierärzte. Die Tierheilpraktiker können als Ergänzung, aber auch als Konkurrenz zum Tierarzt wahrgenommen werden.

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